26.09.2022

 Zurück zur Blog-Übersicht

Grundsatzurteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung - was Sie nun beachten müssen



Ob klein oder groß: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nachvollziehbar erfassen. Das ist nichts Neues und wird zum wiederholten Male durch Rechtsprechungen dieser Art bestätigt. Urteile des BAG gelten in der Regel jedoch als Paukenschlag und sorgen für dringenden Handlungsbedarf. Neben der damit klargestellten, gesetzlichen Pflicht bringt die Arbeitszeiterfassung aber auch viele Vorteile für Arbeitgeber und Ihre Angestellten, soweit die kostbare Arbeitszeit jetzt nicht mit einer lästigen, händischen Arbeitszeiterfassung verschwendet wird.



Was das Urteil für
deutsche Unternehmen bedeutet

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 dürfte bei den bereits klaren Vorgaben der Arbeitszeitverordnung (ArbZV) keine Überraschung sein: Demnach müssen Unternehmen für jeden Angestellten eine Aufzeichnung über die täglich geleistete Arbeitszeit führen, welche mindestens das Datum, Beginn, Ende wie auch die Pausen jeder Arbeitsleistung enthalten.

Während zuvor in erster Linie Einigkeit über die zwingende Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeiten bestand, sieht das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Deutschland auch die Pflicht zur systematischen Erfassung der vollumfänglichen Arbeitsleistungen. Und das bereits heute! Somit ist Arbeitgebern angeraten, sich schnellstmöglich um die Einführung einer entsprechenden Lösung zu kümmern.



Welche Risiken
bestehen für den Arbeitgeber?

Bereits in der Vergangenheit konnte eine Arbeitsschutzklage dazu führen, dass der Arbeitgeber entsprechende Nachweise über geleistete oder nicht geleistete Arbeitszeiten erbringen musste. War dem Arbeitgeber dies nicht möglich, fielen entsprechende Rechtsurteile oft zu seinem Nachteil aus.

Zusätzlich hierzu bestehen nun auch Risiken von Bußgeldern bei nicht Einhaltung der Arbeitszeiterfassung. Die Aufsichtsbehörden können Betriebe während der Arbeitszeiten jederzeit betreten und Auskünfte über gearbeiteten Zeiten verlangen. Bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz können Geldbußen von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Vor allem in der jetzigen Situation, wenn Arbeitgeber die Kurzarbeit eingeführt haben, ist ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitszeiterfassung zu richten. Hierbei kann der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld nachträglich verfallen, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Abschlussprüfung keinen Nachweis zur genauen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters erhält. Liegt eine unzureichende Arbeitszeiterfassung vor, besteht somit die Gefahr, dass Beträge zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Bußgeldern oder sogar eines Leistungs- bzw. Subventionsbetrugs. Behördenübergreifende Meldungen können darüber hinaus zu Folgeprüfungen der Aufsichtsbehörden führen.



Braucht jeder Arbeitgeber
nun sofort eine teure Stempeluhr?

Bisherige Rechtsprechungen sehen keine konkrete Form der Arbeitszeiterfassung vor. Somit ist die handschriftliche Erfassung geleisteter Arbeitszeiten weiterhin denkbar.

Sie müssen also keine "Hauruck"-Aktion starten und teure Hardware anschaffen. Um Ihre Pflicht dennoch zu erfüllen, sollten Sie spätestens jetzt die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter mindestens händisch erfassen. Darüber hinaus sollten Sie sich nun auch mit einer langfristig sinnvollen Lösung beschäftigen, um Ihre Mitarbeiter nicht unnötig mit zusätzlichem Aufwand für handschriftliche Notizen zu belasten.

Sehen Sie sich unsere digitale Lösung für eine einfache und rechtskonforme Arbeitszeiterfassung an:

FLEETIZE ZEIT - Arbeitszeiterfassung


Welche Anforderungen
gelten für ein Zeiterfassungssystem?

Trotz dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18), ist der deutsche Gesetzgeber zur Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes bisher nicht aktiv geworden. Somit ist bis dato unklar, in welcher Form Arbeitszeiten zu erfassen sind und welche Anforderungen entsprechende Zeiterfassungssysteme zu erfüllen haben.

Dies erschwert die Situation für deutsche Unternehmen ungemein, da die Pflicht zur Erfassung laut der Auffassung des BAG ja bereits heute gilt. Es bleibt somit nur die Option, sich nach der Aussage des EuGH zu richten und sich guten Gewissens für ein am Markt angebotenes System zu entscheiden, welches dieser Aussage am nächsten kommt:


"[..]ein objektives, verlässliches und zugängliches System [..], mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann [..]"

Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 61/19

Es bleibt nun zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber jetzt schnell nachzieht und hier für mehr Klarheit sorgt. Bei der Wahl eines seriösen Anbieters ist allerdings auch davon auszugehen, dass dieser schnell nachziehen und die Anforderungen des Gesetzgebers in seinen Produkten erfüllen wird.




Ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
ein Nachteil für den Arbeitgeber?

Auch wenn die nun verpflichtende Arbeitszeiterfassung für wenige Unternehmen einen zusätzlichen Aufwand darstellen dürfte, ist die Arbeitszeiterfassung und der daraus resultierende Aufschluss über die Kosten und Effizienz des Betriebes sogar Elementar für jedes Unternehmen. Darüber hinaus zeugt die ordentliche Erfassung von Überstunden von hoher Wertschätzung gegenüber der erbrachten Leistung der Mitarbeiter und fördert damit ganz nebenbei die Loyalität des Arbeitnehmers gegenüber dem Unternehmen.

Wählen Sie hingegen zur Erfassung der Arbeitszeiten eine handschriftliche Lösung, mündet dies in mühselig zusammengetragenen Stundenzetteln und mindert mit Sicherheit auch die Akzeptanz und Freude Ihrer Mitarbeiter. Um mit dieser Zettelwirtschaft dann auch Auswertungen zu ermöglichen, müssten diese letzten Endes wieder in einer digitalen Tabelle nachgetragen werden. Damit erhalten Sie eine lähmende Hybridlösung, die weitere wertvolle Arbeitszeiten frisst und damit die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung tatsächlich zum Nachteil für Sie macht.



Wieso sind Änderungen
im Arbeitszeitgesetz erforderlich?

Das Arbeitsschutzgesetz regelt auf verschiedene Weise die alltägliche Arbeitswelt und schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Während Sicherheitsausrüstungen wie Helme und Stahlkappenschuhe sehr offensichtlich zum Schutz des Arbeitnehmers beitragen, schützen die Arbeitszeitregelungen des Arbeitszeitgesetztes diesen weniger offensichtlich, was wohl dazu führt, dass diese von vielen Unternehmen weniger Ernst genommen werden.

Zur Vermeidung versteckter oder exzessiver Mitarbeiterbelastungen und in Folge dessen gesundheitlicher Schäden, reguliert das Arbeitszeitgesetz die maximal am Stück zu erbringende Arbeitsleistung und vor allem die danach erforderliche Mindestmenge an Ruhezeiten. Nachfolgende Grafik stellt die wesentlichen Faktoren der erlaubten Arbeitszeiten & Pausenzeiten dar:

Arbeits- & Pausenzeiten laut Arbeitschutzgesetz

Da das bisherige Arbeitszeitgesetz dabei keine feste Dokumentationsform dieser Arbeitsleistungen vorsieht, erschwert dies Prüfungen etwaiger Verstöße. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass entsprechende Regelungen erlassen werden.


Welche Möglichkeiten haben Unternehmen nun?

In erster Linie reguliert dieses Gesetz die Rahmenbedingungen für Ihre gesamte Branche. Betrachten Sie dieses Urteil somit als Chance. Zu wissen, wann und wie lange Ihre Mitarbeiter an einem Thema arbeiten, schafft für Ihre Planung wertvolle Erkenntnisse.

Bei der Wahl des richtigen Zeiterfassungssystem sollten Sie sich vorerst überlegen, ob eine klassische bzw. lokale Lösung für Sie in Frage kommt. Meist mit nur einmaligen Anschaffungskosten erfordern diese Lösungen jedoch laufende Betreuungskosten. Haben Sie technisch versierte Personen in Ihrem Hause, welche sich um die Installation der Software auf einem Server und die Einrichtung der Stempeluhren kümmern können?

Alternativ hierzu bieten sich dezentrale Lösung wie FLEETIZE ZEIT an. In diesem Falle brauchen Sie sich keine Gedanken über die Installation, Updates und den Betrieb zu machen. Auch die Anbindung von Aussendienstmitarbeitern ist mit einer dezentralen Lösung unproblematischer. Erfahren Sie mehr zu unserer Lösung:



Fleetize
von Fleetize
veröffentlicht am 26.09.2022

In diesem Artikel werden Bilder von rawpixel.com und pikisuperstar genutzt

Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Artikel basiert auf recherchierten Informationen des Autors und kann persönliche Meinungen enthalten. Der Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar, noch haften die Fleetize GmbH für die Korrektheit der enthaltenen Informatioenn.

 Zurück zur Blog-Übersicht