Zur Kündigung gehört im Normalfall immer eine Kündigungsfrist. Leider kommen Mitarbeiter immer wieder in die Versuchung, diese Übergangsphase durch eine Krankschreibung in den eigenen vier Wänden zu verbringen, selbst wenn keine tatsächliche Erkrankung vorliegt. Eine Frau aus Schleswig-Holstein tat genau dies. Die Reaktion des Arbeitgebers? Keine Entgeltfortzahlung. Der Fall ging vor Gericht. Welche Problematiken bei einer Krankschreibung während der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber entstehen und die potenziellen Konsequenzen einer unberechtigten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beleuchten wir in diesem Artikel.
Kündigungsstrategie: Krankmeldung
Eine Frau beendet ihr Arbeitsverhältnis, zeitgleich folgte eine Krankmeldung über die gesamte Dauer der Kündigungsfrist. So erschien die Frau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz. Die Strategie: Kündigen, krankschreiben lassen und trotzdem über die restliche Beschäftigungszeit voll bezahlt werden. Die Gegenreaktion des Arbeitgebers ließ in dem Fall nicht lange auf sich warten. Die Auszahlung der Entgeltfortzahlung wurde eingestellt. Die Frau reichte daraufhin Klage auf Zahlung ein, die im Arbeitsgericht Lübeck zunächst erfolgreich war, jedoch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgewiesen wurde.
Zahlungsklage war nicht erfolgreich
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein stützte sich auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Besonders betont wurde, dass dieser nicht nur durch eine zeitlich genau abgestimmte Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist erschüttert werden kann, sondern auch dann infrage gestellt werden kann, wenn mehrere Bescheinigungen passend in den Zeitraum der Entgeltfortzahlung fallen, und das Kündigungsschreiben bereits darauf hinweist, dass der Arbeitgeber von Anfang an nicht mehr mit einer Anwesenheit des Mitarbeiters rechnen kann. Sollte der Arbeitgeber in der Lage sein, erfolgreich Skepsis an der der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers aufzuwerfen, ist der Arbeitnehmer in der Verantwortung konkrete Beweise / Fakten vorzulegen, welche belegen, dass dieser wirklich erkrank ist. Diese Anforderung entspringt aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. (Aktenzeichen: 2 SA 203/22).
Nachteile für den Arbeitgeber
Kostspielige Folgen und unerwarteter Stress waren bis dato meist das Resultat für den Arbeitgeber da dieser den krankgeschriebenen Mitarbeiter noch über die verbleibende Zeit entlohnt, ohne dass für das überwiesene Geld jegliche Leistung erbracht wird. Hinzu kommt die zusätzliche Belastung für das Team. Besonders bei Mitarbeitern in Schlüsselrollen kann dies zu Überlastung, verminderter Produktivität und sogar Ausfällen führen. Möglicherweise muss der Arbeitgeber sogar einen Ersatz für den ausgefallenen Mitarbeiter einstellen.
Fazit
Die Kündigungsfrist mittels Krankmeldung in den eigenen vier Wänden zu verbringen ist für beide Parteien mit Problematiken verbunden. Um Komplikationen, Stress oder sogar Ausfälle zu vermeiden ist eine respektvolle sowie professionelle Kommunikation im Kündigungsgespräch entscheidend. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Gründe der Kündigung zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen und Ansätzen zu suchen, welche die Übergangsphase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer so angenehm wie möglich gestalten. So kann auf die Wünsche beider eingegangen werden und durch offene Kommunikation das Risiko eines Ausfalls der betroffenen Arbeitskraft reduziert werden. Allerdings ist dies nicht nur zum Vorteil des Arbeitgebers, denn wer seinen Job kündigt und sich über die Gesamtheit der Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss gegenwärtig damit rechnen, keine Entgeltfortzahlung mehr zu erhalten. Der Arbeitgeber muss jedoch klare Beweise vorlegen, um nachzuweisen, dass berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen.
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