Wir gratulieren all denen, die letzte Nacht eine Stunde länger schlafen konnten und sind in Gedanken bei denen, die eine Extrastunde arbeiten mussten. Die gute Nachricht vorweg: Sie haben Anspruch auf diese zusätzlich geleistete Stunde!
Ob diese zusätzliche Stunde hingegen zu leisten gewesen wäre, hängt von den Regelungen des Tarif- oder Arbeitsvertrages ab. Falls hierzu keine Regelung vorliegt, gilt der Entscheid des Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 11.09.1985, 7AZR 276/83, nach dem der Arbeitgeber bei kontinuierlichen Schichtsystemen ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Lücken oder Überschneidungen zwischen den Schichten vermieden werden (BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 276/83).
Somit ist die zusätzliche Stunde grundsätzlich zu leisten. Meist dürften sich die vetraglichen Regelungen jedoch auch nicht damit befassen, ob diese Stunde zu leisten ist, sondern wie diese zusätzliche Stunde zu vergüten ist.
Vergütung als Stundenlohn oder im Festgehalt
Erhält der Arbeitnehmer einen stundenbasierten Lohn, hat er grundsätzlich Anspruch, für diese zusätzlich geleistete Stunde im Herbst bezahlt zu werden. Im Frühling hingegen erhält er hingegen eine Stunde weniger ausbezahlt.
Bei Arbeitnehmern mit einem Festgehalt und einer fixen Wochenarbeitszeit ist die Extrastunde hingegen als Überstunde zu erfassen und mit der Überstundenregelung weiterzubehandeln. Diese kann je nach Arbeitsvertrag eine Auszahlung im Rahmen der Gehaltszahlung, das "Abfeiern" der Stunden in Form von Freizeit oder aber auch eine gegenstandslose Abgeltung der Überstunde vorsehen. Was konkret gilt, ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen.
Keine Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz
Die Zeitumstellung sollte in den meisten Fällen zu keinen Konflikten mit dem Arbeitszeitgesetz führen. Zwar darf die regelmäßige Arbeitszeit die 8 Stundengrenze nicht überschreiten, jedoch darf diese ausnahmsweise auf bis zu 10 Stunden verlängert werden (siehe § 6 Abs. 2 ArbZG). Mit diesem Spielraum kann die Zeitverschiebung unproblematisch stattfinden.
Einbuchen der zusätzlichen Stunde in FLEETIZE ZEIT
Hat einer Ihrer Mitarbeiter in der letzten Nacht eine Stunde länger arbeiten müssen? Dann buchen Sie ihm diese Stunde über die "Ausgleichsbuchungen" ein. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an uns!
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