Die neuen Bußgelder sind da
Für Autofahrer gelten ab 28.04.2020 strengere Regeln. Einige sollen dem Schutz der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ dienen, wie Bundesverkehrsminister Scheuer sie nennt. Außerdem drohen höhere Strafen für bereits vorhandene Regeln, gemeinsam genutzte Autos in Carsharing-Modellen sollen gefördert werden und es gibt sogar neue Verkehrsschilder.
Zu schnell unterwegs
Innerorts
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h gibt es ab dem 28.04.2020 einen Punkt. Hinzu kommt ein Bußgeld von bis zu 70 Euro. Bei 21 km/h zu viel erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro, sowie zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt sogar ein einmonatiges Fahrverbot.
Außerorts
Bei 26 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften erhalten Fahrer bis zu 95 Euro Strafzahlung und ein Fahrverbot von einem Monat. Die bisherige Regelung, welche für zwei entsprechende Verstöße innerhalb von 12 Monaten einen Monat Fahrverbot vorsieht, wird somit hinfällig.
Rettungsgasse missbraucht
Wer in einem Stau unerlaubt die Rettungsgasse zur Durchfahrt nutzt, dem drohen bis zu 320 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Parken auf Fahrradwegen
Wer den Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand als Parkplatz nutzt, wird ebenfalls zur Kasse gebeten. Neben 100 Euro wird der Verstoß mit einem Punkt in Flensburg versehen.
Unerlaubte Nutzung von Gehwegen
Dazu zählen auch linksseitig angelegte Radwege und Seitenstreifen. Bei unerlaubter Nutzung, also beispielsweise einem Parkvorgang, beträgt die Strafe statt bisher 25 Euro inzwischen bis zu 100 Euro.
Überholen von Fahrrädern
Bei diesen Überholvorgängen muss innerorts künftig mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden – außerorts sind es 2 Meter. Bisher wurde ein „ausreichender Seitenabstand“ gefordert.
Parken an unübersichtlichen Kreuzungen
Für ein geparktes Auto an einer unübersichtlichen Kreuzung waren bisher 15 Euro fällig. Künftig wird der Betrag auf 35 Euro angehoben. Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigt von 35 Euro auf 55 Euro. So sollen Behinderungen bei Feuerwehreinsätzen und Einschränkungen des Verkehrsflusses verhindert werden.
Parken auf Behindertenparkplätzen und Ladestellen für E-Fahrzeuge & Carsharing-Fahrzeuge
Das unzulässige Abstellen des Fahrzeuges auf Schwerbehindertenparkplätzen, sowie für E-Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge vorgesehenen Parkplätzen wird mit 55 Euro geahndet. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe mit mindestens 55 Euro.
Nutzen von Blitzer-Apps
Neben einem Punkt in Flensburg droht ein Bußgeld von bis zu 75 Euro. Unklar hierbei ist allerdings, wie die Nutzung der Blitzer-App nachvollzogen werden soll. Grundsätzlich raten wir von einer aktiven Nutzung von Smartphones während der Fahrt ab. Durch die Nutzung vom Smartphone am Steuer entstehen um die 100.000 Zusammenstöße, 25.000 Verletzte und 500 Tote pro Jahr.
Motor aufheulen lassen
Unnötiges Verursachen von Lärm und Abgas, zum Beispiel beim Aufheulen lassen des Motors oder unnötiges Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
Neue Verkehrsschilder und Sinnbilder
Im Rahmen der StVO-Novelle werden auch neue Verkehrsschilder und sogenannte Sinnbilder eingeführt. Hier eine kurze Zusammenstellung
Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.
Grünpfeil für Radfahrer. Eine gesonderte Regelung, die allein für Radfahrer gilt. Zudem wird die bestehende Grünpfeilregelung für Autos auch auf Radfahrer ausgedehnt:
Radschnellweg. Mit diesem Verkehrszeichen soll die Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, also z. B. auch auf sandigem Untergrund, möglich werden.
Mehrfachbesetzter Personenkraftwagen. Zwar wurde in der StVO-Novelle die Freigabemöglichkeit der Busspur beispielsweise für Fahrgemeinschaften gestrichen. Dieses neu eingeführte Sinnbild können die Straßenverkehrsbehörden aber für Verkehrsversuche verwenden.
Mehrfachbesetzter Personenkraftwagen. Zwar wurde in der StVO-Novelle die Freigabemöglichkeit der Busspur beispielsweise für Fahrgemeinschaften gestrichen. Dieses neu eingeführte Sinnbild können die Straßenverkehrsbehörden aber für Verkehrsversuche verwenden.
Carsharing. Dieses Sinnbild dient als Grundlage für Zusatzzeichen und ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken.
Plakette zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen. Die Plakette ist gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen.
Quelle Schilder, Sinnbilder und zugehörige Informationen: https://www.autobild.de/bilder/stvo-novelle-2020-neue-verkehrsschilder-16781735.html#bild1
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