Beim Thema Rauchen am Arbeitsplatz spalten sich die Gemüter! Gilt die Raucherpause als Arbeitszeit? Kann das Rauchen verboten werden? Was ist zu beachten? Häufig gibt es mehr Faktoren zu berücksichtigen als anfangs vermutet wird. Dabei ist das Thema nicht nur für Raucher interessant, auch Nichtraucher profitieren von wichtigen Informationen rund um die beliebte Tabakpause. Mehr zum Thema finden Sie in diesen Blogbeitrag.
Regelung von Raucherpausen
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen verbindlichen Anspruch auf Pausen während der Arbeitszeit. Geregelt ist dies gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes. Überschreitet die Arbeitszeit 6 Stunden, sind 30 Minuten Ruhepause verpflichtend, bei über 9 Stunden handelt es sich um 45 Minuten. Außerhalb dieser Zeiten gibt es keine gesetzlichen Leitlinien, die das Rauchen während dem Arbeiten regulieren - schließlich kann auch in den gesetzlichen Pausen geraucht werden. Demzufolge legt der Arbeitgeber / Betriebsrat die Rahmenbedingungen der Raucherpausen fest. Je nach Betrieb können diese variieren. Beispiele hierfür wären: Drei Raucherpausen mit einer Länge von fünf Minuten, fest definierte Uhrzeiten zum Rauchen oder auch eine Pause nach dem Erreichen eines definierten Arbeitspensums. Wichtig zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Raucherpausen zu gewähren, dies geschieht in der Regel auf Kulanzbasis.
Raucherpause = Arbeitszeit?
Auch wenn es sich viele Arbeitnehmer wünschen, die kurze Raucherpause zwischendurch gilt auf rechtlicher Ebene nicht als reguläre Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist somit nicht verpflichtet, falls Raucherpausen gewährt werden, diese auch zu entlohnen. In vielen Arbeitsverträgen ist sogar explizit festgelegt, welche Pausen als bezahlte / unbezahlte Arbeitszeiten definiert werden. Hierbei fallen Raucherpausen nicht immer aber meistens in die Kategorie der unbezahlten Pausen. In diesem Kontext argumentieren Arbeitgeber oft, dass in der Pausenzeit keine effektive Leistung erbracht wird und dementsprechend auch keine Entlohnung für die Zeit ausgeschüttet werden kann. Arbeitnehmer im Gegensatz kontern, dass Raucherpausen zur Erhaltung der Arbeitsmoral beitragen und somit auch die Produktivität gesteigert wird.
Zusammengefasst gibt es also zwei Ansätze:
Entweder werden Raucherpausen in der Arbeitszeit vom Arbeitgeber geduldet, ohne dass die Zeit nachgearbeitet werden muss, oder die Mitarbeiter stehen in der Verpflichtung, die getätigte Tabakzeit entsprechend nachzuarbeiten, um die dadurch entstandene Pausen zu kompensieren.
Nichtraucher gegen Raucher
Nicht nur die persönlichen Präferenzen prallen hier aufeinander, auch betriebliche Regelungen sowie rechtliche Gegebenheiten sind Konfliktpunkte. Sollten Raucherpausen nicht nachgearbeitet werden müssen, muss eine Gleichwertigkeit in der Arbeitszeit und in den Pausen der rauchenden / rauchfreien Angestellten hergestellt werden. Dies bedeutet: Gleiches Recht auf Pausen - ganz egal ob es sich dabei um eine Pause zum Rauch- oder Luftschnappen handelt. Wichtig zu beachten ist auch das Nichtraucher im Regelfall auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit bestehen wohingegen Raucher auf das Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung setzen. Eine Herausforderung für den Arbeitgeber. Eine oft verwendete Lösung ist ein Rauchverbot innerhalb der Arbeitsräume oder gezielte Raucherzonen in Außenbereichen zu definieren. So können sich Nichtraucher vor den Raucheinwirkungen schützen und ihre Pausen separat verbringen.
Kann das Rauchen komplett verboten werden?
Da ein absolutes Rauchverbot das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung im Einklang mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes einschränken würde, ist der Arbeitgeber nicht in der Lage den Griff zur Zigarette vollständig zu unterbinden. Allerdings ist der Arbeitgeber, nach § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten dazu aufgerufen, Nichtraucher vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens zu schützen. Ob es sich hier um ein kleines Büro oder ein großes Lagerhaus handelt, spielt keine Rolle. So kann das Rauchen wie oben beschrieben zum Beispiel innerhalb der Arbeitsräume verboten werden. Beim Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen im Betrieb, steht natürlich ganz klar der Brandschutz an erster Stelle. Wichtig ist, dass Rauchen nicht willkürlich verboten werden sollte, sondern das objektive Gründe vorgelegt werden um die Interessen beider Parteien, Raucher und Nichtraucher, ausgewogen zu berücksichtigen.
Was wenn ich trotzdem rauche?
In Unternehmen bestehen normalerweise klare und bindende Regulierungen bezüglich des Rauchens. Tabakkonsument sind somit verpflichtet sich an die geltenden Vorschrift zu halten. Gibt es fest definierte Zeiten für die Tabakpausen, sind diese einzuhalten. Sollten Raucherpausen nachgearbeitet werden müssen, darf das Aus- und Einstempeln nicht vergessen werden. Bei einem Verstoß gegen die geltenden Regulierungen kann es schnell zu Konsequenzen kommen. Dies kann von einer Abmahnung bis, besonders bei wiederholten Verstößen, zur Kündigung reichen.
Wie kann Fleetize helfen?
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